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Die Nichtvollstreckung der Todesstrafe im kongolesischen positiven Recht
Die Verfassung vom 18. Februar 2006 in der Fassung des Gesetzes Nr. 11/002 vom 20. Januar 2011, mit dem einige Artikel der Verfassung geändert wurden, ist ein bedeutendes Menschenrechtsinstrument in der Demokratischen Republik Kongo, weil sie die Rechte der ersten Generation garantiert und in ihrem Artikel 16 festlegt, dass das menschliche Leben heilig ist und der Staat die Pflicht hat, ...

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